Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit von Johanniskrautpräparaten
Durch Änderung der Apothekenpflicht- und Freiverkäuflichkeitsverordnung
durch den Gesetzgeber dürfen Johanniskrautpräparate nur noch in einer
Tagesdosis bis zu 1 g Droge ( Droge nennt man den Ausgangsstoff/Pflanze z.B. das
getrocknete Johanniskraut nach der Ernte ) und bis zu 1 mg Hyperforin ( ein Bestandteil
der Droge ) außerhalb der Apotheke, in Drogerien und Supermärkten verkauft
werden. Tees, Frischpflanzensaft oder ölige Zubereitungen zur äußerlichen
Anwendung ebenso.
Was bedeutet dies für Sie als Verbraucher ?
Viele Johanniskrautpräparate enthalten in ihrem Produktnamen eine Zusatzbezeichnung
wie z.B. 250 mg, 425 mg, oder 600 mg oder ähnlich. Diese Mengenangaben beziehen
sich entweder auf die Drogenmenge oder auf einen Auszug ( Trockenextrakt ) aus
der Ausgangsdroge. Wichtig hierbei ist das Drogen-Extrakt-Verhältnis ( DEV
) mit dem durch ein Auszugsmittel ( z.B Wasser-Alkoholgemisch ) ein Trockenextrakt
gewonnen wird.
Beispiel :
Aus 500 mg Droge wird mit dem Auszugsmittel 100 mg Trockenextrakt gewonnen, dies
entspräche einem DEV von 5 : 1 .
Das Arzneimittel Hyperforat 250 mg enthält in einer Filmtablette 250 mg
Trockenextrakt gewonnen im DEV-Auszugsverhältnis 4-5 : 1.
Man rechnet durchschnittlich: 250 mg Trockenextrakt x 4,5 = 1,125 g bzw. 1125
mg Droge . Eine Filmtablette entspricht demnach einer Johanniskrautdrogenmenge
von 1,125 g.
Bei der empfohlenen Tagesdosis von 3 x täglich einer Filmtablette nehmen
Sie somit 750 mg Trockenextrakt ein . Dies entspricht 3,375 g bzw. 3375 mg Johanniskrautdroge.
Achten Sie also deshalb bei einem Johanniskraut-Arzneimittel darauf, ob
mit der Mengenangabe die Droge ( Ausgangsstoff ) oder der Trockenextrakt gemeint
ist!
Ab wann ist Johanniskraut wirksam ?
Die Pflanzenmonographie für Johanniskraut, erstellt von der Kommission
E des damaligen Bundesgesundheitsamtes ( heute Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte ) legt eine wirksame mittlere Tagesdosis von 2 – 4
g Droge ( nicht Trockenextrakt ) fest.
Hyperforat 250 mg liegt mit 3,375 g Droge pro Tagesdosis im wissenschaftlich
belegten wirksamen Dosierungsbereich. Hyperforat 250 mg darf deshalb auch nur
in der Apotheke verkauft werden.
( Übrigens hat das Amt fast 250 Pflanzenmonografien erarbeitet, sh. www.heilpflanzen-welt.de
, dort können Sie die wirksame Dosis nachlesen )
Ein freiverkäufliches Johanniskrautpräparat im Supermarkt darf aufgrund
gesetzlicher Vorgaben nur noch 1 g Droge pro Tagesdosis enthalten. Damit verfügen
diese Präparate auch nur noch über 25 – 50 % der als wirksam geltenden
Tagesdosis, welche bei der Behandlung von psychovegetativen Störungen, depressiven
Verstimmungszuständen, Angst und/oder nervöse Unruhe wissenschaftlich
belegt ist.
Johanniskrautarzneimittel mit dem Zusatz 500 mg und einer Dosis von
2 x täglich einer Kapsel , die außerhalb der Apotheke verkauft
werden, entsprechen somit nicht der als wirksam geltenden Tagesdosis .
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kauf von johanniskrauthaltigen Arzneimittel
nur in der Apotheke!
Achten Sie beim Kauf auch auf die Kosten für die mittlere Tagesdosis:
( = Preis /(Packungsinhalt/Tagesdosierung).
z.B. 14,95 € (100 Stück/3 Tabl. pro Tag) = 0,45 € am Tag
Der Grund des Gesetzgebers johanniskrauthaltige Arzneimittel mit mehr als 1
g Tagesdosis aus dem Freiverkauf zu nehmen liegt in den bekannt gewordenen Wechselwirkungen
von Johanniskraut mit anderen Arzneimitteln bei hoher Dosierung.
Halten Sie sich darum auch immer an die Dosierempfehlungen auf der Packungsbeilage.
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