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Dr. Klein Pharma
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Verbrauchertipp

Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit von Johanniskrautpräparaten

Durch Änderung der Apothekenpflicht- und Freiverkäuflichkeitsverordnung durch den Gesetzgeber dürfen Johanniskrautpräparate nur noch in einer Tagesdosis bis zu 1 g Droge ( Droge nennt man den Ausgangsstoff/Pflanze z.B. das getrocknete Johanniskraut nach der Ernte ) und bis zu 1 mg Hyperforin ( ein Bestandteil der Droge ) außerhalb der Apotheke, in Drogerien und Supermärkten verkauft werden. Tees, Frischpflanzensaft oder ölige Zubereitungen zur äußerlichen Anwendung ebenso.

Was bedeutet dies für Sie als Verbraucher ?

Viele Johanniskrautpräparate enthalten in ihrem Produktnamen eine Zusatzbezeichnung wie z.B. 250 mg, 425 mg, oder 600 mg oder ähnlich. Diese Mengenangaben beziehen sich entweder auf die Drogenmenge oder auf einen Auszug ( Trockenextrakt ) aus der Ausgangsdroge. Wichtig hierbei ist das Drogen-Extrakt-Verhältnis ( DEV ) mit dem durch ein Auszugsmittel ( z.B Wasser-Alkoholgemisch ) ein Trockenextrakt gewonnen wird.

Beispiel :
Aus 500 mg Droge wird mit dem Auszugsmittel 100 mg Trockenextrakt gewonnen, dies entspräche einem DEV von 5 : 1 .

Das Arzneimittel Hyperforat 250 mg enthält in einer Filmtablette 250 mg Trockenextrakt gewonnen im DEV-Auszugsverhältnis 4-5 : 1.

Man rechnet durchschnittlich: 250 mg Trockenextrakt x 4,5 = 1,125 g bzw. 1125 mg Droge . Eine Filmtablette entspricht demnach einer Johanniskrautdrogenmenge von 1,125 g.

Bei der empfohlenen Tagesdosis von 3 x täglich einer Filmtablette nehmen Sie somit 750 mg Trockenextrakt ein . Dies entspricht 3,375 g bzw. 3375 mg Johanniskrautdroge.

Achten Sie also deshalb bei einem Johanniskraut-Arzneimittel darauf, ob mit der Mengenangabe die Droge ( Ausgangsstoff ) oder der Trockenextrakt gemeint ist!

Ab wann ist Johanniskraut wirksam ?

Die Pflanzenmonographie für Johanniskraut, erstellt von der Kommission E des damaligen Bundesgesundheitsamtes ( heute Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ) legt eine wirksame mittlere Tagesdosis von 2 – 4 g Droge ( nicht Trockenextrakt ) fest.

Hyperforat 250 mg liegt mit 3,375 g Droge pro Tagesdosis im wissenschaftlich belegten wirksamen Dosierungsbereich. Hyperforat 250 mg darf deshalb auch nur in der Apotheke verkauft werden.
( Übrigens hat das Amt fast 250 Pflanzenmonografien erarbeitet, sh. www.heilpflanzen-welt.de , dort können Sie die wirksame Dosis nachlesen )

Ein freiverkäufliches Johanniskrautpräparat im Supermarkt darf aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur noch 1 g Droge pro Tagesdosis enthalten. Damit verfügen diese Präparate auch nur noch über 25 – 50 % der als wirksam geltenden Tagesdosis, welche bei der Behandlung von psychovegetativen Störungen, depressiven Verstimmungszuständen, Angst und/oder nervöse Unruhe wissenschaftlich belegt ist.

Johanniskrautarzneimittel mit dem Zusatz 500 mg und einer Dosis von 2 x täglich einer Kapsel , die außerhalb der Apotheke verkauft werden, entsprechen somit nicht der als wirksam geltenden Tagesdosis .

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kauf von johanniskrauthaltigen Arzneimittel nur in der Apotheke!

Achten Sie beim Kauf auch auf die Kosten für die mittlere Tagesdosis:
( = Preis /(Packungsinhalt/Tagesdosierung).
z.B. 14,95 € (100 Stück/3 Tabl. pro Tag) = 0,45 € am Tag

Der Grund des Gesetzgebers johanniskrauthaltige Arzneimittel mit mehr als 1 g Tagesdosis aus dem Freiverkauf zu nehmen liegt in den bekannt gewordenen Wechselwirkungen von Johanniskraut mit anderen Arzneimitteln bei hoher Dosierung.

Halten Sie sich darum auch immer an die Dosierempfehlungen auf der Packungsbeilage.