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Pflanzenheilkunde - von der Kräutermedizin zur PflanzenheilkundeDie Pflanzenheilkunde (Phytotherapie ) gehört zu den ältesten Therapieformen überhaupt. Sie dient der Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen. Die Wurzeln der Pflanzenheilkunde liegen im uralten Erfahrungsgut der Kräuterheilkunde der frühen Jahrhunderte. Kräuter wurden von den Menschen auf der Suche nach essbaren Pflanzen gefunden, gesammelt und dann versuchsweise bei Krankheiten eingesetzt. Diese Erfahrungen mit bestimmten Pflanzen wurden dann mündlich weitergegeben. Berühmte Ärzte wie Hippokrates ( 460 -377 v. Ch.), Galenos (129-199 n. Ch.) Paracelsus (1493 - 1541) und L. Fuchs (14. und 15. Jh.) haben die Kräutermedizin schriftlich verankert und weiter entwickelt. Auf der Grundlage der detaillierten Beobachtungen und Beschreibungen der Wirkungen bestimmter Pflanzen entwickelte sich die Kräuterheilkunde von einem reinen Erfahrungswissen in Richtung naturwissenschaftlich abgesicherter Pflanzenheilkunde. Mit dem Bemühen das Erfahrungswissen wissenschaftlich zu belegen, begann ein mühevoller und noch keineswegs beendeter Weg der Arzneipflanzenforschung. Herstellung pflanzlicher Arzneimittel Arzneipflanzen werden heute als Frischpflanzen oder Drogen zu Medikamenten (Tabletten, Tropfen, Kapseln , Salben und Tees) weiterverarbeitet. So genannte Frischpflanzen werden z. B. ausgepresst oder zu ätherischen Ölen destilliert. Aus ihnen werden auch durch Trocknen bestimmter Pflanzenteile ( z.B. Kraut, Wurzeln, Blüten, Früchte, Samen) die so genannten Drogen herstellt. Pflanzliche Extrakte werden aus diesen Drogen gewonnen. Durch ein bestimmtes Lösungsverfahren mit Alkohol oder Wasser werden die Inhaltsstoffe gelöst und dann zu Medikamenten in Tropfen- oder Tablettenform weiter verarbeitet. Die in der Phytotherapie verwendeten Arzneipflanzen stammen aus kontrolliertem Anbau. Zulassungsvoraussetzung von pflanzlichen Arzneimitteln Für pflanzliche Arzneimittel gelten wie für alle anderen Arzneimittel die rechtlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, in dem detaillierte Anforderungen für die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgeschrieben sind. Hauptkriterien für eine Zulassung durch das BfArM sind insbesondere die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die Qualität von Arzneimitteln. Für die Zulassung von pflanzlichen Arzneimitteln sind gesicherte Daten erforderlich. Diese Daten können in Form von Studien und anderem wissenschaftlichen Erkenntnismaterial erbracht werden. Pflanzenheilkunde liegt im Trend Pflanzliche Arzneimittel erfreuen sich aufgrund ihrer Wirksamkeit bei gleichzeitiger Risikoarmut einer wachsenden Akzeptanz in der Bevölkerung. Der allgemeine Trend zu einer bewussten Lebensführung mit gesunder Ernährung, sportlichen Engagement sowie vielfältigen Wellness-Aktivitäten spielen eine immer größere Rolle und unterstützt so auch die Hinwendung zu "natürlichen" Arzneimitteln. Die Ergebnisse einer Bevölkerungsbefragung des Instituts für Demoskopie Allensbach von 2002 belegen, das 73% der Bevölkerung zu den Naturheilmittelverwendern gehören. Der Anteil der Verbraucher, die innerhalb des letzten Vierteljahres pflanzliche Arzneimittel genommen haben, hat sich zwischen 1970 und 2002 von 14% auf jetzt 34% mehr als verdoppelt. Nach den Ergebnissen dieser Studie rechnen die Bundesbürger in Zukunft mit einer weiteren Zunahme. Pflanzliche Arzneimittel liegen im Trend und werden auch in Zukunft einen noch größeren Stellenwert haben. Das Credo der Firma Dr. Gustav Klein GmbH & Co. KG heißt deshalb auch: Der Naturarznei verpflichtet - aus Tradition und Überzeugung
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